Ratgeber · Gesetz
EEG 2027: Was die geplante Reform für Sie bedeutet
Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen weitgehend abschaffen. Was das für bestehende, ausgeförderte und neue Anlagen heißt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, was Sie für eingespeisten Solarstrom bekommen. Die Bundesregierung will es grundlegend ändern. Für die meisten Besitzer einer bestehenden Anlage ändert sich dadurch wenig. Wer eine neue Anlage plant, sollte die Pläne aber kennen.
Wo das Gesetz gerade steht
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, am 5. Oktober 2026 hörte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Sachverständige an. Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme unter anderem ab, dass die Einspeisevergütung für Solaranlagen auf Dächern wegfällt. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag stehen noch aus (Deutscher Bundestag). Bis zur Abstimmung kann sich am Entwurf noch einiges ändern.
Neue kleine Anlagen: kaum noch feste Vergütung
Nach dem Entwurf wird die Förderung für neue Anlagen unter 25 Kilowatt „weitgehend eingestellt“. Die Begründung: Kleine Solaranlagen seien inzwischen oft auch ohne Förderung wirtschaftlich, wenn ein großer Teil des Stroms selbst genutzt wird (Gesetzentwurf).
Statt 20 Jahre lang eine feste Vergütung zu bekommen, sollen neue kleine Anlagen nur noch drei Jahre lang 5,2 Cent je Kilowattstunde erhalten (Deutscher Bundestag). Außerdem sollen Anlagen unter 25 Kilowatt höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerung eingebaut und getestet ist (Gesetzentwurf).
Für neue Anlagen heißt das: Eingespeister Strom bringt wenig, selbst genutzter Strom spart den vollen Strompreis. Ein Speicher wird damit für neue Anlagen wichtiger.
Bestehende Anlagen: Es bleibt, wie es ist
Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, gilt nach dem Entwurf weiter das Recht vom 31. Dezember 2026 (Gesetzentwurf). Ihre zugesagte Vergütung und deren Dauer bleiben also. Wer eine neue Anlage noch 2026 ans Netz bringt, sichert sich die heutige Vergütung für 20 Jahre (Verbraucherzentrale).
Ausgeförderte Anlagen: Abnahme bis Ende 2032
Ist Ihre Anlage älter als 20 Jahre, nimmt der Netzbetreiber den Strom auch nach dem Entwurf weiter ab, und zwar bis zum 31. Dezember 2032. Bezahlt wird wie heute der Marktwert abzüglich einer Pauschale; mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich die Pauschale (Gesetzentwurf). An der heutigen Lage ändert sich damit nichts: Eingespeister Strom bringt wenige Cent, selbst genutzter Strom spart den vollen Strompreis. Was Sie nach dem Förderende tun können, lesen Sie im Ratgeber Ihre Anlage wird 20 Jahre alt.
Was Sie jetzt tun können
- Bestehende Anlage: Sie müssen nichts tun. Rechnen Sie aus, ob mehr Eigenverbrauch oder ein Speicher sich für Sie lohnt.
- Neue Anlage geplant: Prüfen Sie, ob ein Netzanschluss noch 2026 möglich ist, und planen Sie den Eigenverbrauch von Anfang an mit.
- Nach der Abstimmung: Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetz beschlossen ist.